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   BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92   

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https://dejure.org/1993,2664
BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92 (https://dejure.org/1993,2664)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1993 - 1Z BR 104/92 (https://dejure.org/1993,2664)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1993 - 1Z BR 104/92 (https://dejure.org/1993,2664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung; Eltern; Notfall; Staat; Eingriff; Kindeswohl; Sorgerechtsausübung; Rauchverbot; Gefährdung; Überempfindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; GG Art. 6 Abs. 2
    Interesse des Kindeswohl: Rauchverbot gegen Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 20.12.1993)

    Raucher: Qualmende Eltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1224
  • MDR 1993, 649
  • FamRZ 1993, 1350
  • BayObLGZ 1993 Nr. 48
  • BayObLGZ 1993, 203
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Ihm liegt die Erwägung zugrunde, daß die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden, und zwar auch dann, wenn dabei im Einzelfall wirkliche oder vermeintliche Nachteile des Kindes durch bestimmte Entscheidungen oder Verhaltensweisen der Eltern in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 60, 79/94; 72, 122/139 f.).

    Aufgabe des staatlichen Wächteramtes ist es daher nicht, die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann - sicherzustellen; vielmehr können staatliche Maßnahmen erst dann eingreifen, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 60, 79/88; 72, 122/139).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Ihm liegt die Erwägung zugrunde, daß die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden, und zwar auch dann, wenn dabei im Einzelfall wirkliche oder vermeintliche Nachteile des Kindes durch bestimmte Entscheidungen oder Verhaltensweisen der Eltern in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 60, 79/94; 72, 122/139 f.).

    Aufgabe des staatlichen Wächteramtes ist es daher nicht, die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann - sicherzustellen; vielmehr können staatliche Maßnahmen erst dann eingreifen, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 60, 79/88; 72, 122/139).

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Davon durfte hier aber das Gericht im Hinblick auf die besondere Ausbildung und Erfahrung der bayerischen Landgerichtsärzte (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1986, 214/217 und 338/340) grundsätzlich ausgehen.
  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Davon durfte hier aber das Gericht im Hinblick auf die besondere Ausbildung und Erfahrung der bayerischen Landgerichtsärzte (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1986, 214/217 und 338/340) grundsätzlich ausgehen.
  • BGH, 04.12.1980 - VII ZR 217/80

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots auf den Bahnsteigen der Berliner U-Bahn

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Andererseits gehört das Rauchen - trotz aller insbesondere an den Raucher selbst gerichteten medizinisch begründeten Ratschläge und Warnungen - zu den verbreiteten und gesellschaftlich weithin akzeptierten menschlichen Verhaltensformen, die ihrerseits unter den Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG ) fallen (vgl. von Mangoldt/Klein/Starck GG 3. Aufl. Art. 2 Rn. 159; Scholz, Der Betrieb, Beilage Nr. 10/79 S. 15; Jahn aaO S. 231; vgl. auch BGHZ 79, 111/115 sowie - bezüglich Art. 101 BV - BayVerfGH 40, 58/63 und 42, 188/194).
  • BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86

    Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Von einer Anhörung kann aber nicht nur aus den in § 50 a Abs. 3 FGG angeführten Gründen abgesehen werden, sondern insbesondere unter Berücksichtigung des Rechts der Eltern, die Sorge für ihre Kinder grundsätzlich frei von staatlicher Bevormundung auszuüben, auch dann, wenn von vornherein keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls erkennbar sind (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 87/88; Keidel/Kuntze aaO Rn. 11).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1993 - 1Z BR 104/92
    Die weitere Beschwerde der im Hinblick auf die Zurückweisung ihres Rechtsmittels beschwerdeberechtigten (§ 29 Abs. 4, § 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 118/120 m.w.Nachw.) Beteiligten zu 1 ist zulässig.
  • OLG Brandenburg, 17.09.2008 - 9 WF 245/08

    Elterliche Sorge: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Missachtung des

    Die Lebensbedingungen von Kindern werden grundsätzlich durch das familiäre Umfeld geprägt (BayObLG, BayObLGZ 1993, 203).
  • LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12

    Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

    Passivrauchen in geschlossenen Räumen wird nach heute herrschender wissenschaftlicher Überzeugung als gesundheitsgefährdend eingestuft (vgl. BayObLG vom 30.04.1993 - 1 Z BR 104/92, BayObLG 1993, 58 = MDR 1993, 649; vom 25.03.1999 - 2 Z BR 105/98, BayObLG 1999, 41 = NZM 1999, 504).
  • OLG Hamm, 22.06.2001 - 7 UF 211/01

    Beschwerde gegen den Entzug des elterlichen Sorgerechts aufgrund eines

    Besteht bereits bei der Frage, ob der sorgeberechtigte Elternteil zu einer bestimmten ärztlichen Behandlung des Kindes verpflichtet ist (vgl. etwa BGH NJW 2000, 1784 - Impfungen eines Kindes) oder ob von den Eltern sogar ein bestimmtes eigenes Verhalten zum Schutz der Gesundheit des Kindes verlangt werden kann (BayObLG. FamRZ 1993, 1350 - Rauchverbot für die Eltern eines Kindes) eine nur sehr eingeschränkte Eingriffsmöglichkeit durch die staatliche Gewalt, so ist eine noch größere Zurückhaltung geboten, wenn es um allgemeine hygienische Prinzipien geht, etwa das tägliche Waschen oder Zähne putzen.
  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Diese Schranken, die der Eingriffsnorm des § 1666 BGB zugrundeliegen, sind insbesondere in den Fällen zu beachten, in denen es nicht um unmittelbar auf das Kind bezogene Entscheidungen oder Verhaltensweisen der Eltern geht, sondern um Fragen der gemeinsamen familiären Lebensgestaltung, von denen das Kind nicht als "Objekt" elterlicher Sorge, sondern als Mitglied der Familiengemeinschaft betroffen ist, dessen Lebensbedingungen notwendigerweise durch das familiäre Umfeld geprägt werden (vgl. zu allem BayObLGZ 1993, 203, 205 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.09.1997 - 1Z AR 73/97

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei bloß gerichsinterner Abgabeverfügung im

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind die vom Beteiligten zu 2 gestellten "Anträge", die verfahrensrechtlich als Anregung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aufzufassen sind (vgl. BayObLGZ 1993, 203/205).
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